Nettorechner 2013 

Nettorechner 2013 zur Nettogehaltsberechnung

Der Nettorechner 2013 ermöglicht die Berechnung seiner monatlichen oder auch jährlichen Steuer- und Sozialabgaben vom Gehalt. Viele Menschen möchten zum Beispiel bei Antritt eines neuen Jobs natürlich auch wissen, wie viel Geld nach allen Abzügen vorhanden bleibt. Hierbei hat der Brutto Netto Rechner 2013 eine Menge Faktoren zu beachten.

Nettorechner 2013 für die Nettolohnberechnung

Der Nettorechner 2013  rechnet anhand der persönlichen Angaben aus, wie viel Geld vom Brutto nach Abzug der Steuern und Versicherungen übrig bleiben wird. Diese Brutto Netto Rechner 2013 berücksichtigen nicht nur die Lohnsteuer, sondern auch alle Versicherungen und die Kirchensteuer, sofern diese abgeführt werden muss.

In den Nettorechner 2013 kann zudem die Lohnsteuerklasse eingegeben werden. Die Lohnsteuerklasse ist für den Gehaltsrechner 2013  dann von Bedeutung, wenn ein verheiratetes Paar die Steuerklassenkombination III/V gewählt hat. Im  Nettorechner 2013 wird sodann berücksichtigt, dass der Partner, der in Steuerklasse III ist, den Freibetrag seines Ehepartners zusätzlich in Anspruch nimmt. Die Steuerlast kann sich je nach Einkommen bis auf null reduzieren.

Geht der Partner, der in Steuerklasse V ist, jedoch auch arbeiten, kann er natürlich keinen Freibetrag mehr in Anspruch nehmen. Auch dies wird vom Nettorechner 2013 berücksichtigt. In Steuerklasse V muss ab dem ersten Euro Einkommen Lohnsteuer abgeführt werden, und so haben Arbeitnehmer in dieser Steuerklasse ein wesentlich geringeres Einkommen.

© Brutto Netto Rechner by brutto-netto-rechner.info.


Nettorechner 2013 und die Einkommensteuer 2013

Der Nettorechner 2013 berechnet insbesondere die Einkommensteuer für 2013. Die Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Einkommensteuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen. Zuständig für Festsetzung Einkommensteuer ist regelmäßig das Finanzamt. Der Brutto Netto Rechner 2013 kann ihnen dazu eine Hilfe sein.

Der Einkommensteuer 2013 unterliegen nach dem Brutto Netto Rechner 2013 die Einkünfte aus:

-Land- und Forstwirtschaft,
-Gewerbebetrieb,
-selbstständiger Arbeit,
-nichtselbstständiger Arbeit,
-Kapitalvermögen,
-Vermietung und Verpachtung sowie
-sonstigen in § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) genannten Einkünften (z.B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften).

Nach dem Nettorechner 2013 sind Einkünfte bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit der Gewinn. Der Gewinn ist als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zu ermitteln. Betriebsausgaben sind nach dem Steuerrechner 2013 die Aufwendungen, die durch den Betrieb oder den selbstständig ausgeübten Beruf veranlasst sind. Bei den übrigen Einkunftsarten sind zur Ermittlung der Einkünfte von den Einnahmen aus der jeweiligen Einkunftsart alle Aufwendungen abzuziehen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen bestimmt sind (Werbungskosten).

Nettorechner 2013 und die Steuerklassen 2013

Das Bruttogehalt beschreibt nach dem Brutto Nettorechner 2013 also das Einkommen ohne irgendwelche Abzüge. Vor der Auszahlung werden dann noch Steuerabgaben und Sozialversicherungsabgaben in Abzug gebracht. Wie hoch die Abzüge sind, ist von der geltenden Steuerklassen 2013 abhängig. Dieses wird über das Finanzamt zugewiesen und kann auch nur dort bei bestimmten Bedingungen verändert werden. Da die Berechnung recht kompliziert ist, hilft ein Nettorechner 2013 weiter. Hierbei wird das monatliche Bruttogehalt in den Nettorechner 2013 eingegeben. Ebenso werden Steuerklasse und gegebenenfalls auch Freibeträge, wie z.B. Kinderfreibeträge nach dem Kindergeld 2012, in den Nettorechner 2013 eingegeben. Im Ergebnis zeigt dieser dann an, wie viel Abzüge durch Steuern und wie viele Abzüge durch Sozialversicherungsbeiträge entstehen.

Was berücksichtigt der Nettorechner 2013

Der Nettorechner 2013 berechnet die Abzüge nach vorgegebenen Prozentzahlen. Lediglich die Abzüge für die Lohnsteuer sind abhängig von der Steuerklasse. Zur Berechnung nutzt der Nettorechner 2013 erst einmal natürlich die vom User angegeben Zahlen, wie das Bruttoeinkommen.

Mit Hilfe der festen prozentualen Anteile der Sozialversicherungsbeiträge werden dann alle Abzüge vom Bruttogehalt abgerechnet. Wichtig ist dabei auch die Beitragsbemessungsgrenze 2013 in der Krankenversicherung und Rentenversicherung.

Der Nettorechner 2013 berücksichtigt natürlich auch die Versicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber verpflichtend für jeden Arbeitnehmer abführt. Berücksichtigt werden vom Nettorechner 2013 alle Versicherungen, hierzu gehören die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung.

Auch für Beamte gibt es einen Brutto Netto Rechner 2013: Beamte müssen keine Rentenversicherung bezahlen und auch keine Arbeitslosenversicherung, denn sie können nicht arbeitslos werden.

In den Nettorechner 2013 kann jedoch der Beitrag für die Krankenversicherung eingegeben werden. Beamte und auch Selbstständige müssen sich selbst krankenversichern, während Arbeitnehmer automatisch Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung werden. 

Der Prozentsatz wird in den Nettorechner 2013 eingegeben und von dem Brutto Netto Rechner 2013 vom Lohn oder Gehalt abgezogen, denn er wird vom Arbeitgeber direkt an die Krankenversicherung überwiesen. Dem Arbeitnehmer oder Angestellten steht er nicht zur Verfügung, also wird dies vom Nettorechner 2013 berücksichtigt.

Nettorechner 2013 mit Beispielrechnung zum Gehalt

Die Lohn- oder Gehaltsabrechnung unterscheidet sich bei einem nichtselbstständigen Arbeitnehmer oder Angestellten von der eines Selbstständigen, was der Nettorechner 2013 auch berücksichtigt. Die Abrechnung eines nichtselbstständigen Arbeitnehmers oder Angestellten kann im Nettorechner 2013 oder Gehaltsrechner folgendermaßen aussehen:
 
Monats-Bruttolohn
-  Abzüge:
     Krankenversicherung (Prozentsatz wird von Regierung festgelegt)
     Rentenversicherung (Prozentsatz wird von Regierung festgelegt)
     Arbeitslosenversicherung (Prozentsatz wird von Regierung festgelegt)
     Pflegeversicherung (Prozentsatz wird von Regierung festgelegt)
     Lohnsteuern (richten sich nach Höhe des Einkommens)
= Monats-Nettolohn

Die Abzüge für Kirchensteuer liegen bei ca. 8%. Die Pflegeversicherung berechnet der Nettorechner 2013 mit 1,95% bei Kinderlosen. Der Solidaritätszuschlag beträgt zurzeit 1,25%. Weitere Kosten die der Nettorechner 2013 oder Nettorechner 2013 zu berücksichtigen hat sind die Krankenkassenbeiträge. Diese betragen zurzeit 15,5% einheitlich. Allerdings ändert sich dieser Beitrag durchaus und muss somit bei der Eingabe ggf. korrigiert werden. Zusätzlich ist ein Zusatzbeitrag in Krankenkasse für 2013 zu berücksichtigen. Die Arbeitslosenversicherung beträgt 3,0% und die Rentenversicherung 19,9%.

Nettorechner 2013 für Selbständige

Bei Selbstständigen ist die Berechnung des Nettogehalts mit dem Gehaltsrechner 2013 etwas schwieriger. Hierbei sind die Versicherungstarife z.B. der Krankenkassen vollkommen verschieden. Sozialversicherungsbeiträge werden nicht pauschal vom Einkommen abgezogen sondern sind freiwillige Leistungen. Die Steuern machen ca. 1/3 des Einkommens aus, aber es gibt mehr Absetzmöglichkeiten.

Die üblichen Nettorechner 2013 im Internet haben allerdings in der Regel nicht die Möglichkeit das Netto Einkommen eines Selbstständigen zu berechnen, da hier keine festen Sätzen vorliegen. Wer selbstständig ist, hat in der Regel ganz andere Möglichkeiten um Kosten steuerlich geltend zu machen.

Diese Variablen können über einen Nettorechner 2013 pauschal gar nicht berechnet werden und bedürfen in der Regel eines Steuerberaters um das beste Ergebnis herauszuholen. 

Bei einem Selbstständigen muss der Jahresbetrag in den Nettorechner 2013 eingegeben werden.
 
Bereinigtes Jahreseinkommen (Umsatz minus Ausgaben)
 - Abzüge:
     Krankenversicherung und Pflegeversicherung (Pflicht, Prämie laut individuell abgeschlossenem Vertrag)
     Rentenversicherung (wenn vorhanden, Prämie laut individuell abgeschlossenem Vertrag)
     Lohnsteuern (richten sich nach Höhe des Einkommens)
 = Jahresgewinn nach Steuern
 
Müssen Abschlagszahlungen zur Einkommenssteuer geleistet werden, können diese in den Nettorechner 2013 eingegeben werden.

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